Rechtsprechung
   FG Sachsen, 30.04.2008 - 5 K 1017/05 (Kg)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,50643
FG Sachsen, 30.04.2008 - 5 K 1017/05 (Kg) (https://dejure.org/2008,50643)
FG Sachsen, Entscheidung vom 30.04.2008 - 5 K 1017/05 (Kg) (https://dejure.org/2008,50643)
FG Sachsen, Entscheidung vom 30. April 2008 - 5 K 1017/05 (Kg) (https://dejure.org/2008,50643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,50643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Eltern eines behinderten Kindes haben im Falle seiner Unfähigkeit zur Unterhaltung seiner selbst einen Anspruch auf Kindergeld; Bestimmung des Grundbedarfs eines behinderten Kindes i.R.d. Beurteilung seiner Fähigkeit zur Sorge für seinen Unterhalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung einer Nachzahlung von Erwerbsunfähigkeitsrente an ein behindertes volljähriges Kind im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus FG Sachsen, 30.04.2008 - 5 K 1017/05
    Bei einem Massenverfahren wie im Kindergeldrecht ist dabei ein besonders eindeutiges Verhalten der Familienkasse zu fordern, dem zu entnehmen ist, dass sie auch nach Prüfung des Falles unter Berücksichtigung veränderter Umstände von einem Fortbestehen des Kindergeldanspruchs ausgeht und ein anderer Eindruck bei dem Kindergeldempfänger nicht entstehen kann (Urteil des BFH vom 14. Oktober 2003, VIII R 56/01, BStBl. II 2004, 242).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 59/01

    Ermittlung der Einnahmen und des notwendigen behinderungsbedingten Mehrbedarfs

    Auszug aus FG Sachsen, 30.04.2008 - 5 K 1017/05
    Denn wenn die finanziellen Mittel des Kindes ausreichen, um seinen notwendigen Lebensbedarf abzudecken, kann davon ausgegangen werden, dass den Eltern kein zusätzlicher Aufwand für das Kind entsteht, der ihre steuerliche Leistungsfähigkeit mindert (Urteil des BFH vom 24. August 2004, VIII R 59/01, BFH/NV 2004, 1715 m. w. N).
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus FG Sachsen, 30.04.2008 - 5 K 1017/05
    Auch das BSG ist in seinem Urteil vom 9. August 2001 B 11 AL 15/01 R (BSGE 88, 258) vom sog. normativen Zuflussprinzip ausgegangen und hat für während des Bezugs von Arbeitslosenhilfe jährlich wiederkehrend gezahlte Zinsen entschieden, dass diese als Einkünfte anteilig bis zur nächsten Zinsausschüttung auf die Arbeitslosenhilfe anzurechnen sind.
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 83/02

    Kindergeld: Berücksichtigung eines volljährigen behinderten Kindes - Aufteilung

    Auszug aus FG Sachsen, 30.04.2008 - 5 K 1017/05
    Überträgt man die dieser Rechtsprechung zugrunde liegenden Gedanken auf § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, sind nicht monatlich, sondern jährlich anfallende Einnahmen nicht ausschließlich dem Monat des Zuflusses zuzuordnen, sondern auf den Zuflussmonat und die nachfolgenden elf Monate aufzuteilen (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 24. August 2004, VIII R 83/02, BStBl II 2007, 248 m. w. N.).
  • BFH, 21.02.2008 - III B 103/07

    Keine Verwirkung des Rückforderungsanspruchs der Familienkasse bei bloßer

    Auszug aus FG Sachsen, 30.04.2008 - 5 K 1017/05
    Vielmehr müssen auf Seiten der Behörte besondere Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen (Beschluss des BFH vom 21. Februar 2008, III B 103/07 m. w. N.).
  • BFH, 15.02.2007 - III B 145/06

    Kindergeld: behindertes volljähriges Kind, Fähigkeit zum Selbstunterhalt

    Auszug aus FG Sachsen, 30.04.2008 - 5 K 1017/05
    Weist der Kindergeldberechtigte die individuellen behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht nach, ist der maßgebliche Behindertenpauschbetrag (§ 33b Abs. 1 bis 3 EStG) anzusetzen (zum Ganzen: Beschluss des BFH vom 15. Februar 2007, III B 145/06, BFH/NV 2007, 1112 m. w. N.; ständ. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht